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!!! Informationen zum neuen Masernschutzgesetz !!!

Liebe Eltern/Sorgeberechtigte,

das Masernschutzgesetz des Bundes vom 10.02.2020 (BGB I, S.148ff.) ist am 01.03.2020 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll nach Willen des Bundes die Impfquote bei der Infektionskrankheit Masern erhöht werden. Das „Masernschutzgesetz“ ist im Wesentlichen eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Betroffen sind alle Personen, die ab dem 01. Januar 1971 geboren sind, neben Schüler*innen, Lehrkräften, Referendar*innen und Praktikant*innen auch alle Personen, die für andere Anstellungsträger in Schulen tätig sind (u.a. Sekretärinnen, Hausmeister, Integrationshelfer*innen, ÜMi- und Trogata-Personal).

Hier erhalten Sie weitere Informationen: www.impfen-info.de